Die Berufsdermatologie beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von Hautkrankheiten, die durch den Beruf verursacht oder verschlimmert werden.
Zu Berufsallergien zählen Allergien, die durch berufliche Belastung verursacht werden. Dabei können sowohl die Haut als auch die Atemwege und die Lunge betroffen sein. Aktuell werden teilweise auch Hautkrebserkrankungen und Hautkrebsvorstufen als Berufskrankheiten anerkannt.
Zu den Risikoberufen, die am häufigsten zu berufsbedingten Allergien führen zählen u. a. Friseure (Kontaktallergien und Atemwegsbeschwerden durch die Haarfärbemittel), Bäcker (Mehlallergie), Bau- und Industrieberufe (Chromverbindungen, Kunststoffe), Medizinberufe (Handschuhe, Desinfektionsmittel). Die häufigste Hautkrankheit im Rahmen der Berufsdermatologie sind Ekzeme an den Händen (Bild siehe rechts).
Zunächst ist es für den Patienten ratsam schriftlich und detailliert festzuhalten wann und welche Beschwerden bei ihm aufgetreten sind, damit Zusammenhänge erkannt werden können. Ob eine Allergie tatsächlich berufsbedingt ist, lässt sich vom Hautarzt oder Betriebsarzt feststellen. Nach einer ausführlichen Anamnese wird entschieden, welche Allergietestungendurchgeführt werden. Für den betroffenen Arbeitnehmer ist es sehr wichtig die zu den Beschwerden führende Allergene herauszufinden, um eine Verschlimmerung des Krankheitsbildes zu verhindern. Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Allergie schickt der behandelnde Arzt einen ausführlichen Hautarztbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft. Es wird ein so genanntes BG-Verfahren eingeleitet.Die zuständige Berufsgenossenschaft untersucht dann die Behandlungswürdigkeit und erteilt einen Behandlungsauftrag. Dazu gehört auch die Hautpflege und UV – Therapie (Bild siehe unten).In einem weiteren Schritt müssen berufserhaltende Maßnahmen ergriffen werden. Darunter wäre die Vermeidung des Kontakts zu den allergieauslösenden Stoffen, z. B. das Tragen von Handschuhen, Mundschutzes oder sogar die Versetzung des Arbeitnehmers in einen Bereich, in dem er den Allergenen nicht ausgesetzt ist. Des weiteren wäre eine Hyposensibilisierung gegen die Allergieauslöser möglich.
Sollte unter diesen Maßnahmen keine Beschwerdelinderung auftreten und die Berufsgenossenschaft die Krankheit als Berufskrankheit einstuft, wäre über eine Umschulung zwecks Berufswechsel nachzudenken.